Stand: 17.06.2026
Hinweis zur Lesart: Diese AGB gelten für alle Anbieter. Abschnitte, die sich je nach Anbietertyp unterscheiden, sind gesondert gekennzeichnet — „Für Erzeuger & Händler“ bzw. „Für Gastronomen“. Der übrige Text ist für beide Gruppen identisch.

§ 1 PRÄAMBEL

YUZE ist eine für Endverbraucher (nachfolgend: Kunden) kostenlose Plattform, die sowohl über eine Webanwendung als auch über eine mobile App zugänglich ist. Diese Plattform bietet Kunden die Möglichkeit, bei regionalen Anbietern (z.B. Erzeuger, Händler, Gastronomen, Lieferdienste) Waren und Dienstleistungen zu bestellen.
Kunden erhalten über die Webanwendung und die App Zugriff auf die dort eingestellten Angebote der Anbieter. Über diese Plattformen können Produkte der Anbieter bestellt und dann abgeholt oder an einen von den Kunden gewünschten Ort im Liefergebiet des Anbieters geliefert werden.

§ 2 ANWENDUNGSBEREICH

Bereitsteller der Webanwendung und der App ist die YUZE GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die YUZE Beteiligungs GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Juli, Sickingenstraße 10, 34117 Kassel (nachfolgend: YUZE).
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen YUZE als dem Bereitsteller der Webanwendung und der App sowie den Anbietern, welche den Service von YUZE nutzen und auf der Plattform an Kunden gerichtete Angebote einstellen (nachfolgend: Anbieter).
Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter werden von YUZE nicht akzeptiert und entfalten für das Rechtsverhältnis zwischen YUZE und den Anbietern keine Wirkung.

§ 3 LEISTUNGEN VON YUZE

YUZE stellt den Anbietern den Service der Webanwendung und der App als Plattform zur Verfügung, über den die Anbieter mit Kunden Verträge abschließen können. Die Vereinbarung mit dem Kunden kommt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. YUZE ist beim Abschluss dieser Vereinbarungen Vermittler, wird aber selbst nicht Partei dieser Vereinbarungen.
Eine ständige Verfügbarkeit der Plattformen (Webanwendung und App) kann YUZE insoweit nicht leisten, als dass die Nichtverfügbarkeit auf Gründen beruhen kann, die außerhalb des Einflussbereiches von YUZE liegen (z.B. technische Störungen des Kommunikationsnetzes, Ausfall der Server). Im Übrigen ist YUZE nicht zur Bereitstellung des Service in den Zeiträumen verpflichtet, in denen Wartungsarbeiten oder Veränderungen an der Plattform durchgeführt werden müssen. Soweit möglich, wird YUZE die Nichtverfügbarkeit der Plattformen im Voraus ankündigen und diese auf den für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Zeitraum beschränken.
YUZE stellt vom Anbieter zur Verfügung gestellte Daten auf der Plattform ein, prüft diese aber weder auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit. YUZE ist nicht verpflichtet, die übermittelten Informationen einzustellen. YUZE kann den Anbietern ermöglichen, Inhalte auf der Plattform selbst einzustellen. YUZE haftet nicht für die von den Anbietern bereitgestellten Inhalte und macht sich diese nicht zu eigen.
Soweit vereinbart, übernimmt YUZE im Auftrag des Anbieters die Auslieferung der Waren bis an den Lieferort des Kunden. Die maximale Lieferentfernung wird in diesem Fall von YUZE festgelegt. YUZE schuldet den Anbietern keine Überprüfung der Identität der Kunden.
YUZE stellt dem Anbieter alle bei ihm eingegangenen Bestellungen über die YUZE Partner App bereit. Dabei wird dem Anbieter jede einzelne Bestellung übersichtlich und leicht einsehbar in der App angezeigt, sodass dieser die Bestellungen vorbereiten kann.

§ 4 ABWICKLUNG DER BESTELLUNGEN

Für Erzeuger & Händler

Eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs in der Webanwendung oder der App eine Bestellung tätigt und diese bestätigt wird.

Für Gastronomen

Eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs in der Webanwendung oder der App ein Angebot des Anbieters annimmt.
Der Anbieter ermächtigt YUZE, im Namen des Anbieters Bestellungen entgegenzunehmen und mit dem Kunden im Namen des Anbieters zu dessen vorgegebenen Konditionen einen Vertrag über die bestellten Waren abzuschließen.
Der Anbieter bevollmächtigt YUZE, den Kunden die Bestellung im Auftrag des Anbieters in Rechnung zu stellen. Der Anbieter bevollmächtigt YUZE darüber hinaus zur Entgegennahme von (Online)Zahlungen der Kunden. Diese Zahlungen werden mit den Gebühren für die Nutzung des Service im Rahmen der wöchentlichen Rechnungslegung verrechnet.
Erfolgt die Auslieferung durch den Anbieter, wird dieser die Bestellung nach der Zubereitung und dem Verpacken an den Kunden ausliefern. Der Anbieter stellt für Rückfragen zum Lieferstatus eine telefonische Erreichbarkeit sicher.

§ 5 GEBÜHREN FÜR DIE NUTZUNG DES SERVICES

YUZE berechnet dem Anbieter pro Bestellvorgang eine Provision und Verwaltungsgebühr, die gemäß den im Partnervertrag hinterlegten Konditionen berechnet wird.
Jede über die Plattform getätigte Bestellung gilt als Bestellung im Sinne dieser AGB und wird für die Berechnung der Gebühren herangezogen. Der Gebührenanspruch von YUZE bleibt auch dann bestehen, wenn eine Bestellung vom Anbieter storniert oder vom Kunden widerrufen wird, es sei denn, der Anbieter kann nachweisen, dass eine missbräuchliche Bestellung unter Angabe falscher Informationen vorgelegen hat.
YUZE erstellt über die Gebühren eine wöchentliche Abrechnung. Die von YUZE für den Anbieter vereinnahmten Zahlungen können, müssen aber nicht von YUZE mit den Gebühren verrechnet werden. Die Zahlungen werden (nach Verrechnung) auf die vom Anbieter bekannt gegebene Bankverbindung überwiesen.

§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER ANBIETER

Für Erzeuger & Händler

Um eine effiziente und fehlerfreie Bearbeitung der Kundenbestellungen zu gewährleisten, erhalten unsere Partner detaillierte Informationen zu jeder Bestellung über die YUZE-Partner App. Um eine reibungslose Auslieferung und eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, ist es essentiell, dass alle eingegangenen Bestellungen spätestens am Tag vor der geplanten Auslieferung von unseren Partnern sorgfältig überprüft und bestätigt werden. Wir verstehen, dass je nach Art des Angebots und der internen Abläufe einige unserer Partner eine längere Vorlaufzeit benötigen, um die Bestellungen in ihre Produktionsplanung zu integrieren oder notwendige Nachbestellungen bei ihren Zulieferern zu tätigen. Aus diesem Grund liegt es in der Verantwortung unserer Partner, die Bestellungen frühzeitig zu prüfen und entsprechend ihrer spezifischen Anforderungen und Kapazitäten zu planen. Diese proaktive Vorgehensweise ermöglicht eine effiziente Vorbereitung und eine termingerechte Auslieferung der Waren an unsere Kunden.
Im Rahmen der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Partner dazu, die eingehenden Kundenbestellungen sorgfältig nach Produktkategorien zu sortieren und zu kommissionieren und diese am Tag der Auslieferung an den Kunden YUZE bereitzustellen. YUZE stellt hierfür spezielle Tüten kostenlos bereit, um eine ordnungsgemäße Trennung und Kennzeichnung der Produkte zu gewährleisten. Es ist dabei essentiell, dass frische Produkte ausschließlich mit anderen frischen Produkten zusammengepackt werden, um deren Qualität zu bewahren. Bio-Produkte müssen deutlich von konventionellen Produkten unterschieden und entsprechend gekennzeichnet werden, falls sie gemeinsam in einer Tüte verpackt sind, um eine klare Erkennbarkeit für den Endverbraucher zu garantieren. Für gekühlte Waren sind separate Tüten vorzusehen, die zudem mit einem von YUZE bereitgestellten blauen Aufkleber zu markieren sind. Diese Kennzeichnung ermöglicht es dem Lieferpersonal, solche Tüten unmittelbar zu identifizieren und sie umgehend in die vorgesehenen Kühlboxen des Lieferfahrzeugs zu verbringen. Ferner ist darauf zu achten, dass Fleischwaren stets getrennt von Obst und Gemüse verpackt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Verpackung von Käse- und Molkereiprodukten sowie anderen verpackten Waren, die jeweils separat von Frischwaren und Fleischwaren zu verpacken sind. Abschließend sind alle Tüten mit einem von YUZE zur Verfügung gestellten Siegelaufkleber zu verschließen und mit einem QR-Code oder einer anderen, von YUZE bereitgestellten Kennzeichnungsmethode zu versehen. Diese Maßnahmen dienen der Qualitätssicherung und erleichtern die Zuordnung sowie den Transport der Waren, um eine optimale Lieferung an den Endkunden zu gewährleisten.
Anbieter verpflichten sich, das Angebot stets aktuell zu halten und entsprechend der Nachfrage und Verfügbarkeit in der YUZE-Partner-App oder über das Web-Admin-Panel zu pflegen und anzupassen. Es liegt in der Verantwortung der Anbieter, sicherzustellen, dass alle Kundenbestellungen erfüllt werden können. Sollten Bestellungen aufgrund von nicht verfügbaren Produkten nicht realisiert werden können, übernimmt YUZE die Rückerstattung an den Kunden und stellt dem Anbieter die im Vertrag festgelegte Verwaltungsgebühr in Rechnung.
Für Anbieter, die ihre Waren an YUZE liefern, gilt: Anbieter verpflichten sich, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und innerhalb des vereinbarten Zeitfensters an YUZE zu liefern. Die Waren müssen in einem Zustand sein, der den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht. Anbieter müssen YUZE telefonisch über jegliche Umstände, die eine pünktliche Lieferung beeinträchtigen könnten, unverzüglich in Kenntnis setzen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und Auswirkungen auf die Lieferkette zu minimieren.
Bei der Abholung der Waren durch YUZE beim Anbieter, gilt: Anbieter sind dafür verantwortlich, dass die zur Abholung bereitgestellten Waren vollständig und gemäß den mit YUZE vereinbarten Spezifikationen vorbereitet sind. Die Waren müssen zum vereinbarten Zeitpunkt und innerhalb des festgelegten Zeitfensters für die Abholung bereitstehen. Anbieter müssen YUZE umgehend telefonisch informieren, falls es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Bereitstellung der Waren kommt, um die Planung entsprechend anzupassen und eine termingerechte Lieferung an den Kunden zu gewährleisten.
Für Anbieter, die Verbrauchern eine Selbstabholung vor Ort anbieten, gilt: Anbieter verpflichten sich, die Möglichkeit einer Selbstabholung durch den Verbraucher am vereinbarten Ort innerhalb eines festgelegten Zeitfensters zu ermöglichen. Die Waren müssen für die vereinbarte Dauer des Abholzeitfensters bereit und zugänglich sein. Anbieter haben sicherzustellen, dass die zur Abholung bereitgestellten Waren den von YUZE und den Verbrauchern erwarteten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Bei Änderungen der Abholbedingungen oder -zeiten ist eine umgehende Benachrichtigung von YUZE und, falls notwendig, des betreffenden Verbrauchers erforderlich, um eine angemessene Kommunikation und Anpassung zu gewährleisten.
Die Qualität der Ware muss den auf der YUZE-Plattform angegebenen Spezifikationen entsprechen. Bei Qualitätsabweichungen ist der Anbieter verpflichtet, dies umgehend an YUZE zu melden.
Bei Anlieferung am YUZE-Hub oder bei der Abholung durch YUZE wird die Ware von YUZE-Mitarbeitern auf Vollständigkeit und Qualität geprüft. Anbieter verpflichten sich zur Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards und akzeptieren, dass nicht konforme Ware zurückgewiesen werden kann.
Alle Anbieter sind dazu verpflichtet, ihr Angebot auf dem YUZE-Partnerportal stets zu prüfen und aktuell zu halten. Dies beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung der Verfügbarkeit und der Produktinformationen.
Im Falle von Reklamationen oder Rücksendungen verpflichtet sich der Anbieter zur Zusammenarbeit mit YUZE, um eine schnelle und kundenfreundliche Lösung zu gewährleisten.
Im Falle von fehlerhaften Anlieferungen oder Stornierungen, die zu Gutschriften an Kunden führen, übernimmt der Anbieter die anfallenden Kosten. Dies umfasst sowohl direkte Kosten als auch eventuelle Schadenersatzansprüche. Dies wird bei der wöchentlichen Auszahlung verrechnet.
Änderungen in der Produktzusammensetzung, Herstellungsweise oder in anderen relevanten Bereichen müssen umgehend an YUZE kommuniziert werden.
Der Anbieter trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit der Produkte und haftet für jegliche Schäden, die durch Produktmängel entstehen.

Für Gastronomen

Schnelle Verarbeitung von Bestellungen: Anbieter, die die YUZE-Plattform nutzen, verpflichten sich, eingehende Bestellungen zügig und effizient zu verarbeiten. Dies beinhaltet die Annahme, Vorbereitung und, falls zutreffend, die Bereitstellung zur Abholung oder Übergabe an den Lieferdienst innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens.
Der Anbieter verpflichtet sich, sein Sortiment stets aktuell zu halten und entsprechend der Nachfrage und Verfügbarkeit in der YUZE-Partner-App oder über das Web-Admin-Panel anzupassen. Es obliegt der Verantwortung des Anbieters, sicherzustellen, dass alle Kundenbestellungen erfüllt werden können. Sollten Bestellungen aufgrund nicht verfügbarer Waren nicht ausführbar sein, übernimmt YUZE die Rückerstattung an den Kunden und berechnet dem Anbieter die hierfür im Vertrag festgelegte Verwaltungsgebühr.
Für Anbieter, bei denen YUZE die Auslieferung an den Kunden übernimmt, gilt: Anbieter sind dafür verantwortlich, dass die zur Abholung bereitgestellten Bestellungen vollständig und gemäß den mit YUZE vereinbarten Spezifikationen vorbereitet sind. Die Waren müssen zum vereinbarten Zeitpunkt für die Abholung bereitstehen. Anbieter müssen YUZE umgehend telefonisch informieren, falls es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Bereitstellung der Bestellungen kommt, um die Planung entsprechend anzupassen und eine termingerechte Lieferung an den Kunden zu gewährleisten.
Für Anbieter, die ihre Waren eigenständig ausliefern, gilt: Anbieter verpflichten sich, die Bestellungen direkt an die Kunden gemäß den zwischen dem Anbieter und YUZE vereinbarten Auslieferungsbedingungen zu liefern. Dies umfasst die Einhaltung des vereinbarten Lieferzeitfensters und -tages. Anbieter müssen den Kunden über jegliche Umstände, die zu einer Verzögerung führen könnten, unverzüglich informieren.
Für Anbieter, die Kunden eine Selbstabholung vor Ort anbieten, gilt: Anbieter verpflichten sich, die Möglichkeit einer Selbstabholung durch den Kunden am vereinbarten Ort zu dem festgelegten Zeitpunkt zu ermöglichen. Bei Änderungen der Abholbedingungen oder -zeiten ist eine umgehende Benachrichtigung an YUZE und, falls notwendig, des betreffenden Kunden erforderlich, um eine angemessene Kommunikation und Anpassung zu gewährleisten.
Der Anbieter hat für den Empfang der Bestellungen einen entsprechenden Internetzugang auf eigene Rechnung zu unterhalten.
Bei Bestellungen, die alkoholische Getränke enthalten, ist eine Altersprüfung des Kunden erforderlich. YUZE übernimmt diese Prüfung bei Auslieferungen, die durch YUZE erfolgen. Übernimmt der Gastronom die Auslieferung, liegt die Verantwortung für die Altersprüfung bei ihm. YUZE haftet nicht für Verstöße gegen die Altersprüfung bei Auslieferungen durch den Anbieter.
Um den Service auf der Plattform nutzen zu können, müssen Anbieter mit YUZE einen Partnervertrag abschließen und sich zur Nutzung registrieren.
Im Rahmen des Registrierungsvorgangs muss der Anbieter YUZE sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die für das Anbieten der Waren auf der Plattform, die Bestellabwicklung und Rechnungslegung relevant sind. Der Anbieter verpflichtet sich, Änderungen der Daten YUZE unverzüglich mitzuteilen. Änderungswünsche der Anbieter können nur dann mit fristgerechter Wirkung umgesetzt werden, wenn YUZE mindestens 10 Tage vor Inkrafttreten der Änderung über diese informiert wird.
Der Anbieter sichert zu, dass die Inhalte seiner Angebote den rechtlichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich Informations- und Kennzeichnungspflichten entsprechen. Der Anbieter ist verantwortlich für die Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben und muss diese auch im Partnerbereich selbst aktualisieren und verwalten.

§ 7 NUTZUNGSRECHTE

Der Anbieter räumt YUZE an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein einfaches, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Ferner darf YUZE den Namen, das Logo und geschützte Marken der Anbieter für Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Zwecke der Plattform verwenden. Der Anbieter gewährleistet, dass er berechtigt ist, die bereitgestellten Inhalte YUZE für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses zur Verfügung zu stellen.
Die Webanwendung, der dazugehörige Programmcode und die Inhalte der Webanwendung sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.
Die Webanwendung darf nicht benutzt werden, um strafrechtlich relevante Handlungen vorzunehmen oder gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder andere gewerbliche Schutzrechte) zu verstoßen. Der Anbieter stellt YUZE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen YUZE deswegen erhoben werden, weil der Anbieter die Webanwendung schuldhaft widerrechtlich genutzt hat. Der Anbieter ist bei einer Inanspruchnahme von YUZE verpflichtet, bei der Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch angemessen mitzuwirken.

§ 8 VERBOTENE AKTIVITÄTEN

Sie dürfen YUZE nicht für Aktivitäten verwenden, die:
gegen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen;
mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Zigaretten, (d) Artikeln, die andere ermutigen, fördern, unterstützen oder unterweisen, sich illegal zu betätigen, (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (f) der Förderung von Hass, Gewalt, Rassen- oder anderen Formen von Intoleranz, die diskriminierend sind, oder der finanziellen Verwertung eines Verbrechens, (g) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (h) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Datenschutz oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen irgendeiner Rechtsprechung verletzen, (i) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben.
sich auf Transaktionen beziehen, die (a) persönliche Daten Dritter entgegen gesetzlicher Bestimmungen zugänglich machen, (b) Pyramidenspiele oder ähnliche Programme unterstützen, die einen schnellen Geldgewinn versprechen, (c) in Verbindung mit dem Kauf von Renten- oder Lotterieverträgen oder vergleichbaren Programmen, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung von Kreditkartenschulden stehen, (d) zum Kauf von Artikeln dienen, über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt, (e) durch einen anderen Zahlungsanbieter im Namen des Anbieters abgewickelt werden, (f) mit dem Verkauf von Reiseschecks oder Geldanweisungen in Verbindung stehen, (g) die Währungsumrechnung oder die Einlösung von Schecks beinhalten oder (h) zur Aufbesserung der Kreditwürdigkeit oder dem Abgleich von Schulden oder Kredit- oder Versicherungstransaktionen dienen oder (i) das Anbieten oder Empfangen von Zahlungen für Bestechung oder Korruption beinhalten;
mit dem Verkauf von Produkten oder dem Angebot von Dienstleistungen verbunden sind, bei denen Behörden vor einem hohen Betrugsrisiko warnen.

§ 9 HAFTUNG VON YUZE

YUZE haftet bei unentgeltlich erbrachten Leistungen nur bei Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, wobei die Haftung der Höhe nach bei Vorsatz unbeschränkt und beim Vorliegen von grober Fahrlässigkeit auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt wird.
Bei entgeltlich erbrachten Leistungen haftet YUZE unbeschränkt bei Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückführen sind. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, im Falle des Schuldnerverzugs oder von YUZE zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung mit leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von YUZE auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die mit der Erfüllung des vertraglichen Zweckes unmittelbar zusammenhängen (Hauptleistungspflichten).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung für YUZE beschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von YUZE sowie der sonst für YUZE tätigen Personen (Erfüllungsgehilfen).
In allen übrigen Fällen ist die Haftung von YUZE ausgeschlossen.

§ 10 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages zu laufen und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Jede Partei kann den Vertrag in Textform mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für YUZE liegt insbesondere dann vor, wenn Anbieter ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber YUZE trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommen, über das Vermögen des Anbieters das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Anbieter beharrlich gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen.

§ 11 EINRICHTUNG UND NUTZUNG EINES STRIPE-KONTOS

Es ist uns wichtig, dass unsere Anbieter verstehen, warum die Einrichtung eines Kontos bei der Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland (nachfolgend: Stripe) ein wesentlicher Bestandteil für die Zusammenarbeit ist. Das Stripe-Konto ermöglicht uns, Zahlungen für Bestellungen, die über unsere Plattform erfolgen, effizient und sicher abzuwickeln. Durch die Verwendung von Stripe als Zahlungsdienstleister stellen wir sicher, dass sowohl die Zahlungsprozesse als auch die Übertragung finanzieller Mittel zwischen Kunden, Anbietern und YUZE reibungslos, transparent und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards erfolgen. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller beteiligten Parteien und gewährleistet eine effiziente und zuverlässige Abwicklung der finanziellen Transaktionen innerhalb unseres Ökosystems.
Der Anbieter verpflichtet sich, ein mit dem YUZE Stripe-Konto verbundenes Konto für die Zahlungsabwicklung einzurichten. YUZE wird dem Anbieter die notwendigen Zugänge, Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und unterstützend zur Seite stehen, um die Einrichtung des Kontos zu erleichtern.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben und Informationen beim Einrichten des Kontos bei Stripe zu hinterlegen. Dazu gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Unternehmensdaten, Rechtsform, Bankverbindungen und andere relevante finanzielle Informationen.
Der Anbieter bestätigt, dass dieser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Dienstleistungsvereinbarung sowie die Datenschutzbestimmungen von Stripe gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt.

§ 12 HÖHERE GEWALT

In Fällen von Höherer Gewalt entfällt die Haftung beider Vertragsparteien für Schäden, Verzögerungen oder das Ausbleiben der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Unter Höherer Gewalt verstehen sich außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und die es dieser Partei trotz angemessener Bemühungen unmöglich machen, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

§ 13 DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DEN UMGANG MIT ANBIETERINFORMATIONEN

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben legt YUZE großen Wert auf den Schutz und die vertrauliche Behandlung aller personenbezogenen Daten, die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Datenschutzerklärung klärt Sie, unsere Partnerbetriebe, über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Kooperation auf.
Die Datenschutzerklärung gilt für alle Aktivitäten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen YUZE und dem Partnerbetrieb stattfinden. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist YUZE, ansässig in Kassel, Deutschland.
Personenbezogene Daten werden von uns nur dann erhoben, wenn dies für die Ausführung unserer Vertragsbeziehung erforderlich ist. Dies umfasst Daten, die zur Abwicklung von Bestellungen, zur Kommunikation und zur Bereitstellung unserer Dienste und Angebote notwendig sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der vertraglichen Beziehungen, zur Gewährleistung des Betriebs unserer Dienste, zur Kundenbetreuung und -beratung sowie zur Verbesserung unserer Angebote und Services.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist oder sofern eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
YUZE trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die von uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Partnerbetriebe haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Als Anbieter auf der YUZE-Plattform sind Sie verantwortlich für den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden. Die Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung und Lieferung verwendet werden.
Die Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden oder eine gesetzliche Grundlage nicht gestattet.
Sie sind verpflichtet, uns über jegliche Datenverletzungen, die Kunden betreffen und von denen Sie Kenntnis erlangen, unverzüglich zu informieren.
YUZE behält sich vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, um sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen oder zur Umsetzung von Änderungen unserer Dienste in der Datenschutzerklärung zu entsprechen.

§ 14 SONSTIGES

YUZE ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern und zu ergänzen, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Vorgaben oder Änderung von technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Der Anbieter wird über die Änderung zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert. Erfolgt kein Widerspruch binnen der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Sollte ein Anbieter widersprechen, behält sich YUZE das Recht auf Kündigung des Nutzungsverhältnisses vor.
Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten resultierend aus dem Partnervertrag ist Kassel.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bedingung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung und dem wechselseitigen Interesse der Parteien am ehesten entspricht.